Berechtigungsregeln für Kredite bei EG Grow
1. Einleitung
1.1. Diese Geschäftsbedingungen (die „Bedingungen“) regeln Ihre Nutzung von EG Grow. Der Vertrag, der diesen Bedingungen unterliegt, wird zwischen Ihnen (dem „Investor“) und der Estateguru OÜ (Reg.-Nr. 1258919) („Estateguru“) geschlossen.
1.2. EG Grow ist eine Dienstleistung für die individuelle Verwaltung des Kreditportfolios im Sinne von Artikel 6 der Verordnung 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates.
1.3. Die Nutzungsbedingungen von Estateguru (die „Nutzungsbedingungen“) gelten weiterhin für Ihre Beziehung zu Estateguru während Ihrer Nutzung von EG Grow. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den Nutzungsbedingungen haben diese Bedingungen Vorrang.
1.4. Zur Klarstellung: Diese Bedingungen regeln ausschließlich Ihre Nutzung von EG Grow, dem Dienst zur individuellen Verwaltung des Kreditportfolios, der Ihnen von Estateguru bereitgestellt wird. Jeder Kreditvertrag, der von der Anwendung EG Grow für Ihr Portfolio ausgewählt wird, unterliegt den geltenden Hauptkreditbedingungen und den Allgemeinen Kreditbedingungen, die auf der Website von Estateguru veröffentlicht sind.
2. Parameter
2.1. Mit der Aktivierung von EG Grow erklären Sie sich damit einverstanden, dass EG Grow Ihre Geldmittel in Kredite mit den Parametern investieren darf, die Ihnen auf der Seite von EG Grow bekannt gegeben werden und die Sie separat genehmigen müssen.
3. Investieren über EG Grow
3.1. Sie investieren über EG Grow in Kredite, indem Sie einen Betrag Ihrer Wahl, jedoch mindestens 100 EUR einzahlen (d. h. um EG Grow-Investitionen zu aktivieren, müssen 100 EUR auf Ihr EG Grow-Konto überwiesen werden), den EG Grow gemäß diese Bedingungen und den von Estateguru vorab festgelegten Parametern, denen Sie über die Benutzeroberfläche zustimmen, in Kredite investiert. EG Grow sorgt dafür, dass Ihre Investition gemäß Ihrem Mandat in Kredite investiert wird.
3.2. Sobald EG Grow Ihre Geldmittel in von Estateguru vermittelte Kreditprojekte investiert hat, haben Sie eine EG Grow-Investition getätigt. Sie erhalten Zinsen auf jede EG Grow-Investition gemäß den Angaben in Abschnitt 6 „Zinszahlungen und Rückzahlung der Kreditsumme“.
3.3. Sie haben die Möglichkeit, Reinvestitionen mit EG Grow zu aktivieren. Dazu müssen Sie die Schaltfläche „Reinvestition“ auf „Ein“ stellen. Sobald Reinvestitionen aktiviert sind, werden alle Geldmittel, die auf Ihr EG Grow-Konto eingehen, reinvestiert.
4. Bestätigung und Überprüfung Ihres Mandats
4.1. Diese Bedingungen bilden zusammen mit den Parametern, die Sie vor der Investition zusätzlich über die Benutzeroberfläche auswählen und genehmigen, Ihr Mandat an Estateguru, in Ihrem Namen Kreditverträge für Ihr Portfolio abzuschließen und Geldmittel gemäß diesen Bedingungen in solche Kredite zu investieren (das „Mandat“).
4.2. Das Mandat wird wirksam und EG Grow beginnt mit dem Investieren, sobald 4 Tage nach Ihrer Bestätigung dieser Bedingungen verstrichen sind.
4.3. Während der 4-tägigen Bedenkzeit haben Sie das Recht, Ihr Mandat zu widerrufen. Beachten Sie jedoch, dass bei einem Widerruf Ihres Mandats und einer späteren Nutzung von EG Grow erneut eine obligatorische 4-tägige Bedenkzeit beginnt, bevor Sie investieren können.
4.4. Alle nachfolgenden Investitionen unterliegen dem ursprünglich bestätigten Investitionsmandat. Gemäß Artikel 22 Absatz 7 der Verordnung 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt im Falle der individuellen Verwaltung des Kreditportfolios eine Bedenkzeit nur für das ursprünglich erteilte Investitionsmandat.
4.5. Sie werden außerdem darauf hingewiesen, dass jede Änderung Ihres ursprünglichen Mandats einer Erteilung eines neuen Mandats gleichkommt und dass Sie erst nach Ablauf einer weiteren 4-tägigen Bedenkzeit ab dem Zeitpunkt der Änderung Ihres Mandats weiter investieren können.
4.6. Sobald Ihre Geldmittel von EG Grow investiert wurden, können Sie nicht mehr von Ihren Investitionen zurücktreten. Bitte vergewissern Sie sich, dass die Laufzeit Ihres wirksamen Mandats für Sie akzeptabel ist, bevor Sie über EG Grow weiter investieren.
5. Notfallfonds
5.1. Estateguru hat einen Notfallfonds im Sinne von Artikel 6 Absatz 5 der Verordnung 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates für Zinszahlungen aus über EG Grow abgeschlossenen Kreditverträgen eingerichtet und betreibt diesen. Die Rückzahlung der Kreditsumme wird nicht durch den Notfallfonds gedeckt. Estateguru betreibt den Notfallfonds, solange es die Dienstleistung EG Grow erbringt.
5.2. Estateguru zahlt zunächst aus eigenen mitteln als Einmalzahlung einen betrag in den notfallfonds ein, der der erwarteten höhe der an EG Grow-Investoren über einen zeitraum von 3 (drei) Monaten gezahlten zinsen entspricht. Danach wird der Notfallfonds wie folgt aufgefüllt:
5.2.1. Estateguru zahlt am Ende jedes Monats 50 % der Erfolgsprovision, die es von den Kreditnehmern im Zusammenhang mit den über EG Grow getätigten Investitionen erhalten hat, in den Notfallfonds ein.
5.2.2. Jeder Investor zahlt die folgenden Beträge (oder einen Teil eines Betrags) ein, die er von den Kreditnehmern aus über EG Grow abgeschlossenen Kreditverträgen erhält:
5.2.2.1. die vom Kreditnehmer gezahlten Zinsen (einschließlich vom Kreditnehmer zu zahlender Bonus-Zinsen, falls zutreffend) auf die Kredite, in die jeder Investor über EG Grow investiert hat, soweit diese die EG Grow-Zinsen (wie in Ziffer 6.1 der Bedingungen definiert) übersteigen;
5.2.2.2. die vom Kreditnehmer gezahlten Verzugszinsen auf Kredite, bei denen die Geldmittel jedes Investors über EG Grow investiert wurden (falls zutreffend), soweit sie die EG Grow-Zinsen (wie in Ziffer 6.1 der Bedingungen definiert) übersteigen;
5.2.2.3. die vom Kreditnehmer gezahlten Strafen, Kosten, Entschädigungen und Gebühren auf Kredite, bei denen die Geldmittel jedes Investors über EG Grow investiert wurden (falls zutreffend).
5.3. Der Investor ermächtigt Estateguru hiermit, die in Ziffer 5.2.2 der Bedingungen genannten Beträge von den entsprechenden Zahlungen, die der Investor während der Nutzung von EG Grow von den Kreditnehmern erhält, abzuziehen und in den Notfallfonds einzuzahlen. Nach Annahme dieser Bedingungen hat der Investor keine Rechte in Bezug auf die in Ziffer 5.2.2 der Bedingungen genannten Zahlungen. Zur Klarstellung: Die Kreditsumme unterliegt keinen Abzügen und wird nach Zahlung durch den Kreditnehmer an den Investor zurückgezahlt.
5.4. Estateguru leistet die EG Grow-Zinszahlungen an die Investoren aus dem Notfallfonds (soweit Mittel im Notfallfonds verfügbar sind), falls der gleiche Betrag nicht von den Kreditnehmern gemäß den über EG Grow abgeschlossenen Kreditverträgen gezahlt wurde. Estateguru garantiert nicht, dass im Notfallfonds ausreichende Geldmittel vorhanden sind, um EG Grow-Zinsen an alle Investoren zu zahlen, die Anspruch auf Zahlungen haben. Falls die Mittel im Notfallfonds nicht ausreichen, um EG GrowZinsen an alle Investoren zu zahlen, die Anspruch auf Zahlungen aus dem Notfallfonds haben, leistet Estateguru die Zahlungen anteilig zu den Forderungen der einzelnen Investoren zu diesem Zeitpunkt.
5.5. Die Geldmittel im Notfallfonds werden auf ein separates Zahlungskonto überwiesen, das auf den Namen von Estateguru eröffnet wurde. Die Geldmittel dürfen nicht investiert oder für andere als die in den Bedingungen festgelegten Zwecke verwendet werden. Die Geldmittel im Notfallfonds gehören Estateguru und werden im Falle der Beendigung der EG Grow Dienstleistung oder im Falle der Insolvenz von Estateguru als Vermögen von Estateguru behandelt.
5.6. Der von Estateguru angebotene Notfallfonds gewährt Ihnen keinen Anspruch auf eine Zahlung, sodass es vorkommen kann, dass Sie auch bei einem Verlust keine Auszahlung erhalten. Estateguru als Betreiber des Notfallfonds hat das uneingeschränkte Ermessen über die Höhe der zu zahlenden Beträge, einschließlich eines vollständigen Verzichtes auf Zahlungen. Daher sollten sich Investoren bei der Entscheidung über die Höhe ihrer Investition nicht auf mögliche Auszahlungen aus dem Notfallfonds verlassen.
10. Haftung und Freistellung
10.1. Zur Klarstellung: Der Investor und Estateguru vereinbaren hiermit ausdrücklich, dass Estateguru nur zur Zahlung der in den Abschnitten 56 genannten EG Grow-Zinsen und nicht zur Zahlung des Kreditbetrags verpflichtet ist und der Notfallfonds nicht die Rückzahlung der Kreditsumme abdeckt.. Estateguru kann nicht für den Verlust der Kreditsumme, der Zinsen (einschließlich EG Grow-Zinsen) oder anderer Beträge haftbar gemacht werden, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, vorausgesetzt, dass Estateguru seine ausdrücklichen Verpflichtungen gemäß diesen Bedingungen ordnungsgemäß erfüllt hat.
10.2. Die Haftung von Estateguru ist auf den gesetzlich zulässigen Höchstbetrag beschränkt. Estateguru haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich entgangener Gewinne, wie z. B. entgangene Zinserträge.
10.3. Soweit Estateguru für Schäden haftbar gemacht werden kann, ist die Gesamthaftung auf den Gesamtbetrag der vom Investor gemäß diesen Bedingungen erhaltenen Zinsen beschränkt. Dies bedeutet, dass ein Investor unabhängig von der Art und Ursache des Schadens nur Schadensersatz in Höhe der erhaltenen Zinsen verlangen kann. Die Haftung von Estateguru ist nicht beschränkt, wenn Ihnen im Rahmen der Erfüllung der Bedingungen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder wenn Sie zu Tode gekommen sind oder eine Körperverletzung erlitten haben.
11. Kündigung
11.1. Sie können jederzeit auf neue Investitionen über EG Grow verzichten. Bereits getätigte Investitionen verbleiben jedoch in Ihrem Nutzerkonto, bis der Kreditnehmer seine Verpflichtungen erfüllt hat oder die gegen den Kreditnehmer bestehenden Ansprüche als uneinbringlich gelten.
11.2. Sie haben außerdem das Recht, Ihr Nutzerkonto vollständig zu schließen. Die Schließung Ihres Nutzerkontos ist jedoch unwiderruflich und Sie verlieren Ihre Investitionen (siehe Abschnitt 20 der Nutzungsbedingungen).
11.3. Estateguru hat das Recht, die EG Grow-Dienstleistung jederzeit durch Auslösung der Abwicklungsphase für die EG Grow-Dienstleistung zu beenden. Die Abwicklungsphase beträgt 18 Monate ab einer Mitteilung von Estateguru an den Investor, mit der die Abwicklungsphase ausgelöst wird. Estateguru kann ab dem Datum der Einleitung der Abwicklungsphase keine neuen Investitionen über EG Grow mehr annehmen.
11.4. Während eines Zeitraums von 18 Monaten ab Einleitung der Abwicklungsphase zahlt Estateguru weiterhin EG Grow-Zinsen, sofern die entsprechenden Zahlungen von den Kreditnehmern gemäß den über EG Grow abgeschlossenen Kreditverträgen geleistet werden und im Notfallfonds Geldmittel verfügbar sind. Nach Ablauf dieser Laufzeit endet die Zahlung der EG Grow-Zinsen gemäß Ziffer 6.1 und alle aktiven Kredite, die EG Grow-Investitionen zugrunde liegen, werden in Ihr reguläres Estateguru-Portfolio übertragen. Dies bedeutet auch, dass der Notfallfonds nicht mehr greift und Sie nur noch Zinszahlungen vom Kreditnehmer für diese Kredite erhalten.
12. Änderungen der Bedingungen
12.1. Diese Bedingungen können von Estateguru mit einer Frist von mindestens 30 Tagen einseitig geändert werden.
12.2. Änderungen dieser Bedingungen werden nach folgendem Verfahren vorgenommen:
12.2.1. Estateguru sendet dem Investor eine E-Mail, in der er ihn über die geplanten Änderungen und deren Inkrafttreten informiert.
12.2.2. In dieser E-Mail informiert Estateguru den Investor über sein Recht, die Nutzung von EG Grow oder des Estateguru-Portals zu kündigen.
12.2.3. An dem in der E-Mail angegebenen Datum und sofern der Investor die Nutzung von EG Grow oder des Estateguru-Portals nicht gekündigt hat, werden die Änderungen für den Investor verbindlich, ohne dass Estateguru weitere Maßnahmen ergreifen muss.
13. Bearbeitung von Beschwerden
13.1. Wenn Sie eine Beschwerde bezüglich EG Grow einreichen möchten, beachten Sie bitte die Richtlinien zur Bearbeitung von Beschwerden von Estateguru.
14. Salvatorische Klausel
14.1. Sollte ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.
15. Rechtsverzicht und Rechtsmittel
15.1. Die Nichtwahrnehmung oder verspätete Wahrnehmung eines Rechts oder Rechtsmittels durch eine Partei gemäß diesen Bedingungen stellt keinen Verzicht auf dieses Rechtsmittel dar. Die einmalige oder teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels schließt die weitere Ausübung dieses Rechts oder Rechtsmittels oder die Ausübung anderer Rechte oder Rechtsmittel nicht aus. Die in diesen Bedingunge vorgesehenen Rechte und Rechtsmittel sind kumulativ und schließen gesetzlich vorgesehene Rechte oder Rechtsmittel nicht aus.
16. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
16.1. Diese Bedingungen unterliegen estnischem Recht.
16.2. Die über EG Grow abgeschlossenen Kreditverträge unterliegen dem Recht, dem der jeweilige Kreditvertrag gemäß den Hauptkreditbedingungen des jeweiligen Kredits oder den Allgemeinen Kreditbedingungen unterliegt.
16.3. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen ergeben, werden durch das Landgericht Harju in Tallinn, Estland, entschieden, sofern nicht ein anderes Gericht gesetzlich zuständig ist.
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